604 MDR Sa 14.06.25 21:15:17
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Gasprüfung für Wohnmobile Pflicht
Wer ein privat zugelassenes Wohnmobil
oder einen Wohnwagen mit einer Flüssig-
gasanlage hat, muss diese bis spätes-
tens 19. Juni 2025 von einem Sachver-
ständigen prüfen lassen. Danach ist ei-
ne solche Prüfung alle zwei Jahre
Pflicht. Damit soll gewährleistet wer-
den, dass Kochen, Kühlen und Heizen im
Camper beziehungsweise einem Wohnmobil
sicher sind.
Diese Regelung ist festgelegt in der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
(StVZO) im Paragraph 60, der sich den
"Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" wid-
met.